Spam-Mails: Wie kann man sich schützen?
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Welche Arten von Spam gibt es?
- Wie kommen Versender von Spam an Verbraucheradressen?
- Wie können Verbraucher Spams erkennen?
- Wann verstoßen Spams gegen das Wettbewerbsrecht?
- Tipps für Verbraucher
Internetnutzende werden mehr und mehr mit unerwünschter Email-Werbung überflutet. Der massenhafte Versand solcher Nachrichten wird „Spam“ genannt. Schätzungsweise 60 bis 90 Prozent aller verschickten E-Mails bestehen aus diesem Datenmüll. Diese Emails
verstopfen nicht nur die Postfächer von Verbraucherinnen und Verbraucher, sie können auch finanzielle Folgen haben. Oftmals enthalten sie Viren oder schädliche Programme, die sich beim Öffnen der Mail auf dem Rechner installieren und Zugangsdaten beispielsweise für das Online-Banking ausspähen.
Welche Arten von Spam gibt es?
-
Kommerzielle Werbe-E-Mails: Sie sind lästig, aber nicht gefährlich. Werbe-E-Mails verstopfen den E-Mail-Account und kosten wertvolle Zeit.
-
Phishing-Mails: Sie sind durchaus gefährlich. Phishing-Mails werden unter gefälschtem Namen versandt. Die Absender geben sich beispielsweise als seriöse Banken oder namhafte Online-Händler aus, um an sensible Bank- oder Zugangsdaten zu gelangen und den Verbraucher mit Hilfe dieser Informationen finanziell zu schaden.
-
Malware-Mails: Sie bergen erhebliche Risiken, da sie Schadsoftware wie Viren und Trojaner in fremde Computer einschleusen.
Wie kommen Versender*innen von Spam an Emailadressen?
Diejenigen, die Spam-E-Mails versenden, erhalten die Adressen oftmals von Adresshändlerinnen oder -händlern. Sie nutzen aber auch zufällig oder systematisch generierte Adressen. Darüber hinaus verfügen sie über spezielle Programme, die in der Lage sind, Web-Seiten nach E-Mail-Adressen zu durchsuchen und diese herauszufiltern.
Wie erkennt man Spam-Mails?
Meist ist schon an der Adresse erkennbar, dass die E-Mail nicht von einem seriösen Unternehmen stammt. In der Nachricht selbst wird versucht, Verbraucherinnen und Verbraucher unter einem Vorwand (beispielsweise Prüfung einer Bestellung oder Verifikation der Daten) zum Öffnen eines Anhangs oder zum Betätigen eines Links zu bewegen. Dateianhänge von Spam-Mails tragen häufig Endungen wie .exe; .com; .pif; oder .scr. Ein gesundes Misstrauen ist hier sehr hilfreich.
Wann verstößt Spam gegen das Wettbewerbsrecht?
Grundsätzlich darf E-Mail-Werbung nur an diejenigen gesandt werden, die ausdrücklich eingewilligt haben. Etwas anderes gilt nur bei laufenden Kundenbeziehungen: Hier ist der Versand von Werbe-E-Mails für ähnliche Produkte zulässig, solange Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurden und der Werbung nicht widersprechen.
Aus der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail müssen stets die oder der Absender/-in sowie der werbende Charakter erkennbar sein.
Tipps für Verbraucher
- Löschen Sie die E-Mail, wenn Ihnen die oder der Absender/-in nicht bekannt ist.
- Antworten Sie nicht. Dies bestätigt nur, dass Ihre E-Mail-Adresse wirklich existiert.
- Nutzen Sie immer ein zuverlässiges Virenschutzprogramm und aktualisieren Sie es regelmäßig (Updatefunktion).
- Öffnen Sie niemals Anhänge oder Links von unbekannten Absender/-innen. Auch bei merkwürdigen oder unerwarteten Anhängen von Bekannten ist Vorsicht geboten.
- Geben Sie Acht, wem Sie Ihre E-Mail-Adresse weitergeben und widersprechen Sie stets, dass diese zu Werbe- oder Marketingzwecken verwendet wird.
- Verwenden Sie für Online-Geschäfte eine eigene E-Mail-Adresse, die nicht Ihren vollständigen Namen enthält.
- Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist möglich, allerdings sind die Aussichten auf Erfolg hier gering.
Wirksame Maßnahmen gegen Spam- oder Phishing-E-Mails gibt es kaum. Das liegt daran, dass die Absenderin oder der Absender kaum ausfindig zu machen sind und damit ein Vorgehen nicht möglich ist. Die Lösung des Problems liegt im technischen Bereich, beispielsweise bei guten Spamfiltern. Über eine App des gemeinnützigen Vereins "Letzte Werbung e.V." names "Appmelder" können Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschte Werbung melden.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Werbung & Recht
- Werbung durch Ansprechen in der Öffentlichkeit: Erlaubt?
- Schnäppchen ausverkauft: Rechte bei Lockangeboten
- Spam-Mails: Wie kann man sich schützen?
- Woher stammt der Begriff "Spam"?
- Unerwünschte Anrufe: Spam über Telefon
- Telefonwerbung
- Unbestellte Waren und Dienste: Muss man dafür zahlen?
- Buchungs- und Vergleichsportale: Was Nutzer wissen sollten
- Influencer: Werbung in den sozialen Medien
- Verpackungsgrößen und Füllmengen bei Lebensmitteln
- Gesundheitsbezogene Werbung
- Falsche Werbung mit Testurteilen
- Datenschutz im privaten Bereich