Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung
In diesem Beitrag finden Sie
- Warenkunde
- Was wird generell vom LGL untersucht?
- Rechtliche Grundlagen
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und keine Arzneimittel.
Die Produktpalette reicht vom einfachen Vitamin- und Mineralstoffpräparat bis zu komplex zusammengesetzten Kombinationspräparaten mit Zusätzen von sekundären Pflanzenstoffen und Pflanzenextrakten.
Mehr Informationen erhalten Sie im vollständigen Artikel beim Bayerischen Landesamt für Fesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Portal Klartext Nahrungsergänzungsmittel der Verbraucherzentrale
- Empfehlungen für eine vollwertige Ernährung
- Externer Link zum BfR: Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln
Weitere Themen
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